Genossenschaften: Wie sind Ausschüttungen zu versteuern?
Es gibt immer noch viele Genossenschaften, welche nur noch eine Liegenschaft besitzen und vor der Auflösung stehen. Der Verkauf der Liegenschaft und der anschliessenden Liquidation bzw. Ausschüttung des Gewinns kann die Steuerzahllast bei den Mitgliedern massiv erhöhen.
«Jede Ausschüttung von Genossenschaften stellt beim Empfänger steuerbares Einkommen dar, aus-ser es sei eine Rückzahlung vom Anteilscheinkapital.»
Im Grundsatz sind Ausschüttungen von einer Genossenschaft beim Mitglied immer ein steuerbares Einkommen.
Genossenschaften mit Anteilscheinkapital
Wenn ein Mitglied einer Genossenschaft mit Anteilscheinen Anteile von 10 Prozent oder mehr am gesamten Anteilscheinkapital besitzt, spricht man von einer qualifizierten Beteiligung. Die Ausschüttung wird bei diesen im Teilbesteuerungsverfahren wie folgt besteuert:
- Bundessteuer: Besteuerung der Leistung zu 70%
- Staats-/ Gemeindesteuer: Besteuerung der Leistung zu 50 % im Kanton Zürich
Die Ausschüttungen sind als Einkommen in die Steuererklärungen (Pos. 4.2) und Wertschriftenverzeichnisse (mit dem Code Q oder QG in der ersten Spalte und als Einkünfte in der Spalte A – mit Verrechnungssteuer) zu übertragen. Zusätzlich ist das separate Blatt für Qualifizierte Beteiligung im Privat- oder Geschäftsvermögen auszufüllen.
Genossenschaften ohne Anteilscheinkapital
Bei Genossenschaften ohne Anteilscheinkapital ist jede Ausschüttung zu 100 Prozent als Wertschriftenertrag zu versteuern. In der Steuererklärung sind diese Ausschüttungen im Wertschriftenverzeichnis in der Rubrik B (ohne Verrechnungssteuer) einzutragen und in der Steuererklärung (Pos. 4.1) als Einkommen zu versteuern. Interessierte können sich in die Kreisschreiben Nr. 22 und 23 der Eidg. Steuerverwaltung vertiefen oder erhalten weitere Auskünfte bei der AGRO-Treuhand Region Zürich AG oder Ihrem Treuhänder.
Bei der Liquidation von Genossenschaften mit einer Liegenschaft lohnt es sich allenfalls die Umwandlung in eine GmbH oder AG vor dem Verkauf vorzunehmen. Bild: Adobe Stock
Genaue Planung zwingend notwendig
Bei einer Genossenschaft ohne Anteilscheinkapital und weniger als 10 Mitgliedern kann es eventuell sinnvoll sein, die Genossenschaft vor der Liquidation in eine GmbH oder Aktiengesellschaft umzuwandeln, damit bei der Ausschüttung die Mitglieder vom tieferen Teilbesteuerungsverfahren profitieren können. Da viele Genossenschaften vor der Liquidation noch eine Liegenschaft besitzen, kann es von Vorteil sein, diese Umwandlung vor dem Verkauf der Liegenschaft vorzunehmen. Eine genaue Planung ist darum zwingend notwendig.
Auswirkungen auf das steuerbare Einkommen
Die Auszahlungen der Genossenschaften erhöhen das steuerbare Einkommen beim Mitglied. Diese Auszahlungen sind jedoch in der Regel durch die Genossenschaft angekündigt und somit planbar. Wenn im Jahr der Auszahlung Gebäuderenovationen (z.B. Dach neu eindecken, Fassade renovieren, Badezimmer/Küche sanieren, Heizung ersetzen) oder Einzahlungen/Einkäufe in Vorsorgeeinrichtungen getätigt werden, so senken diese Ausgaben das steuerbare Einkommen.
AGRO-Treuhand Region Zürich AG
Hans Ulrich Sturzenegger