Buchhaltungsprogramme
Der Artikel 957 des Obligationenrechts schreibt die Buchführungspflicht von Unternehmen vor. Auf die Landwirtschaft spezialisierte Buchhaltungssoftware kann dabei die Arbeit erleichtern. .
Die im Landwirtschaftsbereich genutzten Buchhaltungsprogramme sind auf die Bedürfnisse der Anwender abgestimmt. Auf eine rein manuelle Eingabe der Buchungen kann dabei weitgehend verzichtet werden, sofern die vielfältigen Schnittstellen genutzt werden. Eine zentrale Rolle spielt dabei die Verknüpfung mit dem E-Banking. Einerseits ermöglicht die Software die Erstellung von Vergütungsaufträgen, Übermittlung an das Bankinstitut und die Verbuchung im Journal. Seit der Einführung des QR-Einzahlungsscheines können die Rechnungen vorgängig mittels einer Gratis-App mit dem Smartphone eingelesen werden. Zusätzlich können sämtliche Kontenbewegungen der Bankkonti in das Programm importiert werden. Die dazu benötigte «camt053-Datei» wird heute eigentlich von allen Banken zur Verfügung gestellt. Nach dem Import erscheinen die Kontenbewegungen des Bankkontos – analog zu einem Kontoauszug auf Papier – in der Maske der Software und können kontiert und verbucht werden. Die Erstellung von Buchungsvorlagen hilft hierbei, den Prozess zu beschleunigen. So kann das Programm beispielsweise monatliche Zahlungseingänge von Kunden (z.B. Milchabnehmer) erkennen und den zuvor definierten Buchungstext vorschlagen.
Nachfolgend werden die von der AGRO-Treuhand Region Zürich AG empfohlenen Programme kurz vorgestellt:
A-Twin.Cash 2.0
Bei dieser Software erfolgt die Datenspeicherung auf einem zentralen Server, was verschiedene Vorteile mit sich bringt. Einerseits kann ein Zugriff von beliebig vielen PC-Geräten erfolgen, andererseits entfällt die Notwendigkeit von externen Sicherungen und dem Datenaustausch mit dem Treuhänder. Sofern sich der Treuhänder trotzdem – für Supportzwecke – Zugang auf den Desktop des Programmnutzers verschaffen muss, so ist dies unkompliziert via Fernwartung und direkt über einen Link auf der Startseite der Software möglich. Die zuvor beschriebene Verknüpfung mit dem E-Banking ist möglich. Des Weiteren können Inventardaten, sowie die Abgrenzungen erfasst werden. Landwirte, welche ihre Buchhaltung komplett selbständig abschliessen möchten, verweisen wir auf unser zweites Programm, Agro-Office.
Agro-Office
Die Vollversion dieses Programms ermöglicht die Erstellung der Abschlussdokumente (Bilanz, Erfolgs- und Mittelflussrechnung). Es besteht ebenfalls eine Verknüpfung zum E-Banking. Zusätzlich steht mit «AgroFaktura» ein Modul zur Verfügung, welches die Erstellung von Rechnungen, sowie deren Abgleich mit den Zahlungseingängen erlaubt. Die Erfüllung Ihrer Pflichten als Arbeitgeber erleichtert Ihnen «AgroOffice Lohn». Nebst der Erstellung von Lohnabrechnungen sind automatisierte Lohnmeldungen (Sozialversicherungen & Quellensteuer) möglich.
Es besteht bei beiden vorgestellten Programmen die Möglichkeit eine Demo-Version herunterzuladen bzw. ein Demo-Zugang zu bestellen. Sehr gerne berät Sie das Team der AGRO-Treuhand Region Zürich AG bei der Programmwahl.
AGRO-Treuhand Region Zürich AG
Michael Walti