Fremdfinanzierung von Maschinen
Durch Investitionen in Maschinen wird viel Kapital gebunden. Landwirte wählen deshalb häufig eine Finanzierungsform mit Fremdkapital.
„Ein erheblicher Teil der über den Landwirtschaftsbetrieb erwirtschafteten flüssigen Mittel (Cash flow) wird für den Kauf von Anlagevermögen verwendet.“
Ein erheblicher Teil der über den Landwirtschaftsbetrieb erwirtschafteten flüssigen Mittel (Cash flow) wird für den Kauf von Anlagevermögen verwendet. Gerade die Investitionen in Maschinen sorgen für einen regelmässigen Geldabfluss. Häufig ist eine überbetriebliche Zusammenarbeit (Lohnunternehmer, Maschinenmiete, gemeinsamer Kauf von Maschinen) sinnvoll und kostengünstiger. Wo dies nicht möglich oder gewünscht ist, müssen Betriebe mit Liquiditätsschwierigkeiten auf Fremdfinanzierung zurückgreifen. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten:
Darlehen/ Hypothek
Oftmals sind z.B. Geschwister oder Elternteile in der Lage, mittelfristig kleinere Geldsummen als Darlehen zur Verfügung zu stellen. Sinnvoll ist es, den Zinssatz so zu wählen, dass sowohl Darlehensgeber wie auch -nehmer vom Vertragsverhältnis profitieren. Im momentan tiefen Zinsumfeld kann dies bereits bei einem Zinssatz zwischen 0 und 0.5% der Fall sein, weil dem Darlehensgeber auf dem Sparkonto Negativzinsen drohen. Bei schwierigen Familienverhältnissen ist allenfalls eine alternative Finanzierungsform ins Auge zu fassen.
Nicht empfehlenswert ist die Verwendung von Mitteln, aus der Aufstockung einer Hypothek im Rahmen der Belehnungsgrenze. Diese Mittel sollten ausschliesslich für langfristige Investitionen (z.B. Stallbau) und für den Betrieb unentbehrliche Zwecke (z.B. Kauf von bisherigem Pachtland) reserviert sein.
Finanzierungsleasing
Ein Leasingvertrag umfasst jeweils drei Parteien: Der Leasinggeber (z.B. Bank) kauft dem Lieferanten (z.B. Landmaschinenhändler) das Leasingobjekt ab und vermietet es weiter an den Leasingnehmer (Landwirt). Die Maschine bleibt dabei bis zum Ablauf des Vertrages im Eigentum des Leasinggebers. Das Investitionsrisiko trägt der Leasingnehmer. Entsprechend übernimmt er auch z.B. die anfallenden Kosten wie Reparaturen und Unterhalt. Die Dauer eines Leasingvertrages bewegt sich in der Regel zwischen 24 bis 72 Monaten. Die Leasingrate – bestehend aus Tilgung des Kaufpreises und Zins – wird üblicherweise in monatlichem Zahlungsintervall beglichen. Oftmals wird eine Vereinbarung getroffen, wonach die 1.Rate erheblich höher ausfällt. Damit kann die Zinsbelastung reduziert werden, weil für die 1.Rate kein Zins berechnet wird. Nach der letzten Rate kann das Leasingobjekt zu einem bereits bei Vertragsabschluss definierten Preis (Restwert) gekauft werden.
Im Vergleich zu den alternativen Finanzierungsformen liegt der Zinssatz beim Leasing deutlich höher.
Abzahlungsvertrag
Beim Abzahlungsvertrag übernimmt der Käufer meist einen Teil des Kaufpreises als Anzahlung. Der Rest wird von der Bank vorfinanziert, durch den Käufer jährlich verzinst und in periodischen Raten abbezahlt. Die Eigentumsverhältnisse sind je nach vertraglicher Ausgestaltung unterschiedlich. Gewisse Finanzinstitute sichern sich über einen Eigentumsvorbehalt ab. In diesem Fall geht das Objekt erst bei Abzahlung der letzten Rate in das Eigentum des Käufers über. Als weitere Möglichkeit zur Absicherung kann die Bank mittels einer Rücknahmegarantie bei allfälliger Zahlungsunfähigkeit des Käufers den Lieferanten der Maschine dazu verpflichten, das Objekt beim Käufer abzuholen und zu veräussern.
Egal, welche Finanzierungsform gewählt wird: Grundsätzlich muss die Investition aus betriebswirtschaftlicher Sicht (Auslastung, Rentabilität) Sinn machen.
AGRO-Treuhand Region Zürich AG
Michael Walti