Verrechnungen unter Berufskollegen
Nur wer im Verlaufe des Jahres die geleisteten Stunden regelmässig aufzeichnet, kann eine vollständige Abrechnung erstellen.
Wie jedes Jahr, stehen spätestens im Januar wieder die Abrechnungen unter Berufskollegen an. Ob Maschinen, Futter, Düngemittel oder geleistete Arbeiten, alles ist aufzuführen und zu bewerten. Bei den Maschinenkosten empfehlen wir, die Maschinenkostenberechnungen der ART unter: www.maschinenkosten.ch, zu benützen. Für Produktionsmittel, wie Dünger und Saatgut, sind die effektiv bezahlten Preise (eventuell um eine Marge von 5-10% erhöht) einzusetzen. Für selbst produzierte Güter können die Richtzahlen zur Inventarbewertung genutzt werden. Diese finden Sie unter: www.atzuerich.ch „News“.
Häufig werden im Kassabuch nur die effektiv bezahlten Beträge erfasst. Hier gilt es zu beachten, dass Erträge und Aufwände nicht miteinander verrechnet werden dürfen. Deshalb müssen die diversen Einnahmen und Ausgaben auf die entsprechenden Aufwands- und Ertragskonten aufgeteilt werden. Nur so ist Ihre Buchhaltung aussagekräftig und dient zur Betriebsplanung und Gewinnoptimierung
Besonders bei Betrieben, welche der Mehrwertsteuer unterstellt sind, sind solche Abrechnungen eine ziemliche Herausforderung. Die Umsatzsteuer ist nämlich auf sämtlichen Handelsumsätzen geschuldet. Das neue Rechnungslegungsgesetz verlangt ausserdem, dass die einzelnen Beträge, inklusive Mehrwertsteuer, dem Ertrag oder dem Aufwand zugeordnet werden. Aus diesem Grund müssen diese Abrechnungen in der Buchhaltung brutto erfasst werden. Besonders bei einer allfälligen Betriebserweiterung- oder umstellung, ist der Berater froh, wenn solche Abrechnungen brutto verbucht wurden. Meist verändern sich bei Betriebsumstellungen auch die gegenseitigen Verrechnungen. Sie sind jedoch ein wichtiger Bestandteil bei der Erfolgsermittlung und müssen daher zwingend in die Berechnungen über Tragbarkeit und Rendite einfliessen.
AGRO-Treuhand Region Zürich AG
Hans Ulrich Sturzenegger