Unterjährige Steuererklärung bei Todesfall
Was ist zu tun, wenn der Betriebsleiter oder die Betriebsleiterin unverhofft stirbt? Welche finanziellen Vorkehrungen sind im Voraus zu treffen?
«Nach dem schmerzlichen Verlust eines nahen Angehörigen kommen sehr schnell administrative Aufgaben und diverse sonstige Verpflichtungen auf Sie zu.»
Steuererklärung:
Innerhalb von 14 Tagen erhalten Sie von der Gemeinde bereits ein Schreiben zur Abgabe der unterjährigen Steuererklärung (per Todestag), dazu einen Inventarfragebogen und ein Tresoröffnungsprotokoll. Die Aufforderung zur Abgabe sämtlicher Unterlagen ist auf eine Einreichungsfrist von 60 Tagen beschränkt. Eine Fristerstreckung muss vor Ablauf beantragt werden und wird in den allermeisten Fällen vom Steueramt auch gewährt.
Tresoröffnungsprotokoll:
Eine, von den Angehörigen bevollmächtigte Person hält darin schriftlich fest, welche Vermögenswerte sich per Todestag in Tresorfächern, Kassenschränken oder anderen verschlossenen Behältern befunden haben. Für die Erbteilung muss der gesamte Inhalt (Geld, Währungen, Schmuck, usw.) festgehalten werden. Sollte kein Tresorfach bei der Bank oder andere verschlossene Sparkassen zu Hause vorhanden sein, muss das Protokoll trotzdem ausgefüllt und unterzeichnet werden.
Inventarfragebogen:
Beim Inventarfragebogen sind Personalien, güterrechtliche Angaben, vorhandenes Testament oder Erbvertrag, Erben und Vermächtnisnehmer, Lebensversicherung, Vermögenswerte, etc. des/der Verstorbenen anzugeben. Die Angaben müssen vollständig und wahrheitsgetreu ausgefüllt werden, ansonsten droht eine Busse.
Für die Zeit vom 1. Januar bis zum Todestag eines Ehepartners, gilt die gemeinsame Steuerpflicht. Bis zu diesem Datum sind Einkommen, Abzüge und Vermögen für beide zu deklarieren. Ab dem Todestag bis zum Kalenderende ist dann für den überlebenden Ehegatten eine eigene Steuererklärung einzureichen. Das Prinzip der Steuerberechnung für die beiden unterjährigen Steuererklärungen ist identisch. Für das satzbestimmende Einkommen werden regelmässige und fliessende Einkünfte (Bsp. Lohn, Gewinn aus Selbstständigkeit, etc.) auf zwölf Monate umgerechnet. Die Vermögenssteuer wird nach Dauer der Steuerpflicht erhoben. Die Umrechnung erfolgt durch das Steueramt.
Die Steuererklärung per Todestag, der Inventarfragebogen und das Tresoröffnungsprotokoll mit den Beilagen bilden die Grundlage zur Berechnung des Nachlassvermögens. Die Verteilung der Erbschaft, sowie allfälliger Erbschaftsteuern basieren darauf.
Problematik Bankkonten:
Bereits bei der Bekanntgabe des Todes, sperrt die Bank von Gesetzes wegen, sämtliche Konten, welche auf die verstorbene Person lauten. Darunter auch Konten, welche auf beide Ehepartner lauten sowie E-Banking Zugriffe, Daueraufträge und LSV-Ermächtigungen. So stellt die Bank sicher, dass kein Erbe übergangen werden kann.
Sollte der Ehepartner eine Vollmacht besitzen, so läuft diese zwar nach dem Ableben des Partners weiter, jedoch garantieren die Banken keinen Zugriff mehr auf seine Konten. Die Erbengemeinschaft bestimmt nach Abgabe des Todesscheins über das Vermögen und übernimmt so die Rechte und Pflichten des Kontoinhabers. Die Erben sind nur gemeinsam handlungsfähig. Die Erbengemeinschaft kann jedoch einen einzelnen Erben bevollmächtigen, welcher ihre Interessen vertritt.
Trotz Vollmacht des Verstorbenen, bezahlen die Banken teilweise nur noch eine beschränkte Anzahl oder keine Rechnungen mehr über seine Konten. Es ist daher ratsam, dass jede Partei, zusätzlich zu den Partnerkontos, über ein eigenes Konto verfügt, mit Vollmacht des jeweils anderen. Wenn möglich, sollten dort bereits im Voraus genügend flüssige Mittel platziert werden, um ca. zwei Monate davon Rechnungen bezahlen zu können, sicher aber bis zum Erhalt des Erbscheins. Danach kann ein Erbenvertreter bestimmt werden.
Vorbereitung vor dem Tod treffen:
Damit bereits vieles schon vor dem eigenen Tod oder der Handlungsunfähigkeit geklärt ist, empfiehlt es sich, einen Vorsorge Auftrag zu erstellen, eine Patientenverfügung zu hinterlegen, ein Testament abzufassen, die wichtigsten Wertsachen aufzulisten, einen Willensvollstrecker zu bestimmen, Passwörter und Onlinezugänge aufzuschreiben und sich über die Weiterführbarkeit des Betriebes Gedanken zu machen.
Wichtige Unterlagen und Bezugsort:
Unterlagen | Bezugsort | |
Todesurkunde | Zivilstandesamt | |
Erbschein | Bezirksgericht | |
Familienausweis | Zivilstandesamt | |
Ehevertrag (wenn vorhanden) | Zivilstandesamt | |
Testament oder Erbvertrag | Wenn hinterlegt, dann beim Notariat oder beim Gericht. | |
Grundbuchauszüge | Grundbuchamt | |
Vermögen per Todestag | Bank |
Wir unterstützen Sie gerne beim Erstellen der unterjährigen Buchhaltung, Steuererklärung sowie beim Ausfüllen der nötigen Hilfsblätter und einer späteren Erbteilung.
AGRO-Treuhand Region Zürich AG
Katrin Keller