Steuererklärung 2025 – Neues aus dem
kantonalen Steueramt
Die folgenden Hinweise unterstützen Sie beim Ausfüllen der Steuererklärung 2025 und geben wichtige Orientierung für Selbstständig erwerbende – von relevanten Abzügen bis zu Steueroptimierungen.
Verlustverrechnung
Verluste aus der selbstständigen Erwerbstätigkeit können gem. Art. 27 DBG in der Steuererklärung mit dem übrigen Einkommen bis zu 7 Steuerperioden verrechnet werden. Dazu muss die Selbstständigkeit in den Folgejahren weiterhin gegeben sein und die Buchführungspflicht- und Aufzeichnungspflicht müssen eingehalten werden. Die Verluste sind jedoch persönlich und können bei einer Aufgabe der Selbstständigkeit nicht an die Ehepartner oder Nachkommen übertragen werden. Zugleich verfallen die Verluste, wenn sie nach Ermessen eingeschätzt werden. Aus diesem Grund ist eine rechtzeitige Erstellung des Abschlusses mit dem Treuhänder sinn voll.
Kinderabzug
In der Steuererklärung kann für jedes eigene minderjährige oder in der beruflichen oder schulischen Ausbildung stehende Kind ein Kinderabzug getätigt werden. Dies setzt voraus, dass sie Kosten in der Höhe des Sozialabzuges (Bundessteuer 2025: CHF 6800.–) er bringen müssen und das Kind eine Unterstützungsbedürftigkeit aufweist. Demzufolge sind die Einkommen- und Vermögensverhältnisse des Kindes für den Kinderabzug relevant. Ein Kind gilt als nicht unterstützungsbedürftig, wenn es selber über ein hohes Einkommen oder Vermögen verfügt. Aufgrund eines aktuellen Bundesgerichtsentscheides wird die Grenze, was ein hohes Einkommen oder Ver mögen ist, neu definiert. Die entsprechende Weisung vom Kantonalen Steueramt ist in Bearbeitung. Ist ein Kind in Erstausbildung aufgrund von Einkommen und Vermögen nicht unterstützungsbedürftig, ist kein Kinderabzug möglich. In jeden Fall benötigt es eine Einzelbetrachtung und eine genaue Dokumentation.
Aktuelle Zinssätze
Auf die Steuerleistungen, welche bis zum Stichtag vom 30. September ein bezahlt wurden, gewährt der Kanton Zürich Vergütungszinsen von 0,75% (–0,25% ggü. Vorjahr). Wurden keine oder zu wenig Steuerleistungen zwischen dem Zeitraum vom 1. Oktober bis zur definitiven Schlussrechnung bezahlt, erheben die Staats- und Gemeindesteuern einen Ausgleichzins von ebenfalls 0,75%. Und falls die Schlussrechnung nicht innert 30 Tagen bezahlt wird, wird zusätzlich ein Verzugszins von 4,5% erhoben. Bei der direkten Bundessteuer beträgt der Verzugs- und Vergütungszins neu 4,00% (–0,50% ggü. Vorjahr). Die freiwilligen Vorauszahlungen an die direkte Bundessteuer werden nicht mehr verzinst (Vorjahr: 0,75%)
Fristerstreckung
Sämtliche unselbstständige Steuer pflichtige müssen die Steuererklärung bis am 31. März 2026 einreichen. Sie können die Frist mit einem Gesuch beim Gemeindesteueramt ohne eine Begründung verlängern, dies muss aber vor dem Ablauf des genannten Datums erfolgen. Sofern Sie selbstständig erwerbstätig sind, gewährt Ihnen das Steueramt regulär bis am 30. September Zeit, die Steuererklärung einzureichen. Die Frist kann jedoch noch um 2 Monate verlängert werden (30. November). Falls Sie zusätzlich eine Steuererklärung in einem anderen Kanton ein reichen müssen (z.B. für ausserkantonale Liegenschaften), müssen Sie dort dem Fristenlauf ebenfalls Beachtung schenken.

Was ist mein Inventar Ende 2025 wert?
Der Treuhandverband Landwirtschaft Schweiz veröffentlicht jährlich Richtzahlen (Maximum, Durchschnitt und Minimum) zur Bewertung der Vorräte und der Tierbestände. Diese finden Sie im Internet unter: www.treuland.ch. Bei den Masttieren gibt es eine breite Preisspanne. Der korrekte Richtpreis pro Gewicht und Tier muss im Richtzahlen Katalog nachgeschlagen werden. Zugleich werden dort Zuschläge für Label, wie IPSuisse, Bio oder NaturaBeef, aufgeführt.
Wie kann ich das Inventar effizient erstellen?
All die oben genannten Punkte und weitere Vermögenswerte und Schulden können auf dem Inventar (Papier, elektronisch …) möglichst Anfang Jahr notiert werden, wenn die aktuellen Rechnungen und Tierbestände noch zur Hand sind. Falls Sie beim letzten Jahresabschluss die Hilfsliste Inventar erhalten haben, sind die Vorjahreszahlen darauf zu sehen und helfen als Übersicht. Halten Sie offene Rechnungen, Abrechnungen mit Berufskollegen und Kolleginnen sowie Kaufverträge von Maschinen geordnet Ende Jahr bereit. Am einfachsten ist die Erfassung der Vorräte gleich zu Beginn des neuen Jahres. Mit diesen Unterlagen kann Ihr Treuhänder oder Ihre Treuhänderin die sachgemässen Angaben in die Jahresrechnung aufnehmen. Ebenfalls zählen der Landkauf (inkl. Wald) oder die kostenlose Weitergabe von Maschinen zu den relevanten Transaktionen, die für den Jahresabschluss wichtig sind. Ihr Treuhänder dankt Ihnen im Voraus für ein vollständiges Inventar.
Was ist mein Inventar Ende 2025 wert?
Der Treuhandverband Landwirtschaft Schweiz veröffentlicht jährlich Richtzahlen (Maximum, Durchschnitt und Minimum) zur Bewertung der Vorräte und der Tierbestände. Diese finden Sie im Internet unter: www.treuland.ch. Bei den Masttieren gibt es eine breite Preisspanne. Der korrekte Richtpreis pro Gewicht und Tier muss im Richtzahlen Katalog nachgeschlagen werden. Zugleich werden dort Zuschläge für Label, wie IPSuisse, Bio oder NaturaBeef, aufgeführt.
Wie kann ich das Inventar effizient erstellen?
All die oben genannten Punkte und weitere Vermögenswerte und Schulden können auf dem Inventar (Papier, elektronisch …) möglichst Anfang Jahr notiert werden, wenn die aktuellen Rechnungen und Tierbestände noch zur Hand sind. Falls Sie beim letzten Jahresabschluss die Hilfsliste Inventar erhalten haben, sind die Vorjahreszahlen darauf zu sehen und helfen als Übersicht. Halten Sie offene Rechnungen, Abrechnungen mit Berufskollegen und Kolleginnen sowie Kaufverträge von Maschinen geordnet Ende Jahr bereit. Am einfachsten ist die Erfassung der Vorräte gleich zu Beginn des neuen Jahres. Mit diesen Unterlagen kann Ihr Treuhänder oder Ihre Treuhänderin die sachgemässen Angaben in die Jahresrechnung aufnehmen. Ebenfalls zählen der Landkauf (inkl. Wald) oder die kostenlose Weitergabe von Maschinen zu den relevanten Transaktionen, die für den Jahresabschluss wichtig sind. Ihr Treuhänder dankt Ihnen im Voraus für ein vollständiges Inventar.
Katrin Keller, AGRO-Treuhand Region Zürich AG
Bild: mit KI erstellt



