Steuererklärung 2021
Pünktlich zum Jahresbeginn flattern die Unterlagen für die Steuererklärung ins Haus. Was Sie für das Steuerjahr 2021 beachten müssen.
Steuererklärung ausfüllen – Tipps und Tricks
Was häufig vergessen geht:
- Aus- und Weiterbildungskosten?
- Fremdbetreuung Kinder?
- Abzug Krankheitskosten möglich?
- Spenden und Parteibeiträge?
- Schenkungen, Erbschaften, Anteile an Erbengemeinschaften?
- Gab es Änderungen bei den Motorfahrzeugen?
- Ist die Vermögensentwicklung nachvollziehbar?
Neues aus der Steuerperiode 2021
In der online Steuererklärung bestätigen die Steuerpflichtigen neu, dass diese wahrheitsgetreu und vollständig ausgefüllt wurde. Dadurch braucht es keine Unterschrift mehr und die Steuererklärung kann somit vollständig elektronisch eingereicht werden. Die benötigten Belege können über das Natel eingefügt werden. Die digitale Steuererklärung wird dann automatisch an die zuständigen Kantonal- und Gemeindesteuerämter gesendet und verarbeitet.
Vorhandene Bitcoin und Kryptowährung müssen im Vermögen deklariert werden. Die ESTV publiziert mit dem ICTax eine Kursliste, in welcher der Jahresendsteuerkurs ausgewiesen wird. Die Deklaration muss mit einem Nachweis durch einen Kontoauszug und Stand per Ende Steuerperiode erfolgen.
Aufgrund der noch immer bestehenden Covid-Situation können die Berufskosten, wie bereits im Vorjahr, bei unselbstständig Erwerbenden wie folgt abgezogen werden:
- Die Fahrkosten, die Mehrkosten der Verpflegung, die Pauschalabzüge für übrige Berufskosten und die Aus- und Weiterbildungskosten können so abgezogen werden, wie sie ohne Massnahmen zur Covid-Bekämpfung angefallen wären.
- Sollten Sie von zu Hause gearbeitet haben, so gibt es keine Kürzung bei Home-Office-Tagen. Dafür können im Gegenzug die Abzüge für Home-Office-Kosten wie z.B. Büromaterial, Technische Einrichtungen, etc. nicht geltend gemacht werden.
Die neue Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens tritt ab dem 01.01.2021 in Kraft. Der Arbeitgeber muss die Quellensteuer beim jeweiligen Kanton abrechnen, in welchem der Arbeitnehmer seinen Wohnsitz hat. Daher können nicht mehr alle Arbeitnehmer über den eigenen Wohnsitzkanton vom Arbeitgeber abgerechnet werden. Der Zivilstand und die Familienentgelte müssen bei Änderungen monatlich (nicht mehr jährlich) angepasst werden. Der Arbeitnehmer kann bis zum 31. März des folgenden Jahres eine Neuberechnung der Quellensteuer verlangen oder einen Antrag auf eine nachträgliche ordentliche Veranlagung einreichen.
Die Zinssätze auf den Steuerbeträgen bleiben gegenüber dem Vorjahr gleich. Vorauszahlungen bis am 30.09. werden bei den Staats- und Gemeindesteuern mit 0.25% Vergütungszins honoriert. Für zu tiefe prov. Zahlungen sind ebenfalls 0.25% Ausgleichszins geschuldet. Bei der direkten Bundessteuer beträgt der Vergütungszins unverändert 0% und der Verzugs- und Rückerstattungszins unverändert 3.0%.
Ab dem Jahr 2022 werden die Auszahlungen der Vorsorgeguthaben in Kapitalform zu einem noch tieferen Tarif gesondert besteuert. Neu sind ein Zwanzigstel (anstatt ein Zentel) massgebend. Landwirte, welche die Selbstständigkeit aufgeben, profitieren ebenfalls von diesem Vorsorgetarif. Für detailliertere Informationen lesen Sie in unserer online Beraterecke den Artikel dazu.
Bis am 31. März sind die Steuererklärungen von unselbständig erwerbenden einzureichen, ausser Sie beantragen eine Fristerstreckung.
Fristerstreckungen
Selbständig erwerbende müssen die Steuererklärung bis am 31. März 2022 einreichen. Sie können die Frist mit einem Gesuch beim Gemeindesteueramt ohne eine Begründung verlängern, dies muss aber vor dem Ablauf des genannten Datums erfolgen. Sofern Sie selbständig sind, gewährt Ihnen das Steueramt regulär bis am 30. September Zeit die Steuererklärung einzureichen. Die Frist kann jedoch noch um 2 Monate verlängert werden (30. November). Falls Sie zusätzlich eine Steuererklärung in einem anderen Kanton einreichen müssen (z.B. für ausserkantonale Liegenschaften), müssen Sie dort dem Fristenlauf ebenfalls Beachtung schenken.
Für Fragen steht Ihnen das Team der AGRO-Treuhand Region Zürich AG gerne zur Verfügung.
AGRO-Treuhand Region Zürich AG
Katrin Keller