Steuerabzüge für Kinder
Welche Steuerabzüge können Eltern geltend machen? Eine Übersicht zur Situation im Kanton Zürich.
Mit Abzügen für ihre Kinder reduzieren Eltern die Steuerlast spürbar. Hinzu kommt, dass Eltern das steuerbare Erwerbseinkommen minderjähriger Kinder nicht deklarieren müssen, denn die Steuerverwaltung erachtet dieses Einkommen – zum Beispiel der Lohn aus einem Ferienjob – als vernachlässigbar. Deklarationspflichtig wäre nur ein grosses Erwerbseinkommen, z.B. als Kinderfilmstar. In einem solchen Fall müsste das Kind eine eigene Steuererklärung beantragen.
Kinderabzug
Der wichtigste Steuerabzug ist der Kinderabzug. Von diesem Abzug hängt ab, ob gewisse weitere Abzüge möglich sind. Ein Kinderabzug wird nicht nur für minderjährige Kinder gewährt. Auch für Volljährige besteht ein Abzugsanspruch, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Das Kind steht in der Erstausbildung
- Oder das Kind absolviert eine weiterführende Erstausbildung, z.B. zur Pflegefachfrau HF nach einer Berufslehre als Fachangestellte Gesundheit.
Achtung, wenn das Kind ein zu hohes Jahreseinkommen aufweist (z.B. bei einer berufsbegleitenden Ausbildung) und die Lehre oder das Studium noch nicht abgeschlossen hat, kann der Abzug verweigert werden. Für eine Zweitausbildung ist kein Abzug möglich. Als Zweitausbildung gilt z.B. eine Berufslehre als Landwirtin nach einer Berufslehre als Fachangestellte Gesundheit.
«Die Aufteilung bei getrennten Steuererklärungen ist kompliziert.»
Aus Steuersicht ist im Normalfall der Kapitalbezug gegenüber der Rente als günstiger zu beurteilen. Bild: Adobe Stock
Abzug für fremdbetreute Kinder
Bis zu einem bestimmten Höchstbetrag lassen sich ebenfalls die Kosten für Drittbetreuung der Kinder in Abzug bringen. Voraussetzung dafür ist, dass die Eltern die Kosten nachweisen können. Es können nur die reinen Betreuungskosten in Abzug gebracht werden. Nicht abzugsberechtigt sind Auslagen für Verpflegung, Windeln oder ähnliches. Zudem muss ein direkter Zusammenhang bestehen zwischen der Drittbetreuung und der beruflichen Situation der steuerpflichtigen Person, also z.B. der Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit. Der Abzug ist zulässig für jedes Kind, welches das 14. Altersjahr noch nicht vollendet hat, welches mit der steuerpflichtigen Person im gleichen Haushalt lebt.
Abzug für Ausbildungskosten
Kosten im Zusammenhang mit der Ausbildung der Kinder gelten aus Sicht des Steueramtes als Lebenshaltungskosten, welche als solches nicht abzugsberechtigt sind.
Veranlagung nach Zivilstand
Die Abzüge für Kinder fliessen bei Verheirateten in ungetrennter Ehe in die gemeinsame Steuererklärung ein. Die Besteuerung erfolgt zum Verheirateten Tarif. Sind Eltern ledig, geschieden oder gerichtlich respektive tatsächlich getrennt, werden sie getrennt veranlagt. Die Eltern müssen also bestimmen, wer die entsprechenden Abzüge vornehmen kann und darf. Leben Elternteile und Kinder im gleichen Haushalt, kommt bei einem zu bestimmenden Elternteil der Tarif für Verheiratete zur Anwendung. Die Abzüge und die Tarife richten sich nach den Verhältnissen am Ende des Steuerjahres. Die Aufteilung bei getrennten Steuererklärungen ist kompliziert. Die AGRO-Treuhand Region Zürich AG kann Sie bei Steuerfragen gerne unterstützen.
Weitere Infos finden Sie im Merkblatt «Gewährung von Sozialabzügen und die Anwendung der Steuertarife» der Steuerverwaltung des Kantons Zürich.
Ruedi Knuchel,
Agro Treuhand
Abzüge der Eltern in der Übersicht (gültig für die Steuererklärung 2023):
Art des Abzuges | Kanton/Gemeinde | Bund |
Kinderabzug | Fr. 9’000.- | Fr. 6’600.- |
Versicherungsabzug | Fr. 1‘300.- | Fr. 700.- |
Unterstützungsabzug (seltener Fall) | Fr. 2’700.- | Fr. 6’600.- |
Versicherungsabzug pro unterstützte Person | Fr. 1’300.- | Fr. 700.- |
Kinderdrittbetreuungskosten | bis Fr. 10’100.- | bis Fr. 25’000.- |