Spendenverzeichnis gemeinnütziger Organisationen
Spendenverzeichnis gemeinnütziger Organisationen
Welche Spenden sind abziehbar?
Spenden (auch «freiwillige Zuwendungen» oder «Vergabungen» genannt) können vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden, wenn sie an inländische Institutionen mit gemeinnützigen oder öffentlichen Zwecken bezahlt werden. Gemeinnützig im steuerrechtlichen Sinn ist die statutengemäss und tatsächliche Bestätigung zur Förderung der öffentlichen Wohlfahrt.
Wie hoch die Spende mindestens sein muss, hängt vom Wohnort ab. Im Kanton Zürich müssen die Zuwendungen insgesamt mindestens 100.- Franken betragen. Der maximale Abzug liegt bei max. 20% vom Nettoeinkommen.
Sachspenden (bewegliches Vermögen, Liegenschaften, Fahrzeuge, Beteiligungen, Markenrechte oder Patente etc.) dürfen auch in Abzug gebracht werden. Die Bewertung von Sachspenden ist vom zuständigen Steuerkommissär unter Mitwirkung der steuerpflichtigen Person vorzunehmen. Ausserdem sind seither auch Spenden an Bund, Kantone und Gemeinden steuerlich abziehbar. Damit die Abzüge vom Steueramt auch tatsächlich angerechnet werden, sind aber einige Punkte zu beachten. Zum Abzug zugelassen sind nur freiwillige Leistungen von Geld und anderen Vermögenswerten.
Nicht abzugsfähig sind:
- Schulgelder
- Mitgliederbeiträge
- Spenden an Organisationen ohne Steuerbefreiung
- Spenden zu Kultuszwecken von religiösen Gemeinschaften (Freikirchen)
- Zeitspenden, also unentgeltlich geleistete Arbeitszeit
Die gemeinnützigen Zuwendungen sind von der steuerpflichtigen Person gegenüber den Steuerbehörden nachzuweisen z. B. mit einer Spendenbescheinigung, abgestempelte Einzahlungsscheine oder Bankbelastungen. Bei mehrfachen Spenden muss eine Aufstellung über die erfolgten einzelnen Zuwendungen der Steuererklärung beigelegt werden. In der Praxis wird vom Steueramt des Kantons Zürich in der Regel ein Spendenabzug von Fr. 300.-, (Kollekte) ohne Beilage der Belege akzeptiert.
Das kantonale Steueramt hat ein Verzeichnis der juristischen Personen mit Sitz im Kanton Zürich, veröffentlicht. Die alphabetische Liste gibt Auskunft, bei welchen Institutionen freiwillige Zuwendungen steuerlich abzugsfähig sind. Für ausserkantonale Institutionen sind die betreffenden Steuerverwaltungen zu kontaktieren.
Ihre Spende nützt also doppelt: Sie unterstützt die gemeinnützige Tätigkeit und hilft gleichzeitig die Steuern zu senken.
Das Spendenverzeichnis finden Sie auf http://www.steueramt.zh.ch (steuerbefreite-Institutionen)
Ein Ratgeber über sinnvolles Spenden informiert Sie auf http://zewo.ch
AGRO-Treuhand Region Zürich AG
Karin Baumgartner