Was muss der Übernehmer vor der Hofübernahme beachten?
In ihrem Alltag treffen Treuhandmitarbeiter im Zusammenhang mit Hofübernahmen oftmals auf Problemstellungen, die zu Fehler in der Steuerdeklaration führen. In diesem Artikel soll auf einige Punkte eingegangen werden
Lohngutschriften
Arbeitete der potenzielle Hofnachfolger bereits zuvor auf dem Betrieb mit, kann – statt der Auszahlung – ein Teil des Lohnes als Darlehen stehen gelassen werden. Diese Lohngutschrift wird dann häufig bei der Hofübernahme mit dem Übergabepreis verrechnet. Wichtig zu beachten: Aus Sicht des Betriebes stellt die Lohngutschrift eine Schuld dar. Entsprechend muss der Arbeitnehmer in seiner Steuererklärung den Betrag als Darlehensguthaben aufführen und damit als Vermögen versteuern.
Unterzeichnung vor dem 1. Januar
Bei einem Besitzesantritt per 1.Januar ist es nicht unüblich, den Kaufvertrag bereits im alten Jahr auf dem Notariat zu unterzeichnen. Dies führt dazu, dass der Käufer bereits per 31.12. im alten Jahr die übernommenen Vermögenswerte in seiner Steuererklärung im Vermögen deklarieren muss. Häufig führt dies vorerst nicht zu einem höheren steuerbaren Vermögen, da das Landgut zum Ertragswert deklariert werden kann und der Kaufpreis oftmals vollständig über Schulden finanziert wird.

Mit genauen Absprachen können Fehler in der Steuerdeklaration vermieden werden. Bild: Adobe Stock
Bild: 366280591
Investitionen vor der Hofübernahme
Investiert der Übernehmer bereits vor dem Betriebskauf in Maschinen, so raten wir zumindest dazu, diese als Vermögenswert in der Steuererklärung aufzuführen. Nach der Übernahme erfolgt dann die Einbuchung zum Zeitwert. Da der Betrieb die entsprechenden Maschinen meist sowieso bereits ab Kauf nutzt, besteht die beste Lösung darin, dem Noch-Betriebsleiter mittels eines Darlehens das Geld für den Kauf zur Verfügung zu stellen. Bei der Übernahme kann dieses Darlehen mit dem Kaufpreis verrechnet werden. Aber Achtung: Betriebe, welche bereits eine hohe Verschuldung aufweisen, werden häufig «zu Schulden übergeben». Das heisst, der Übergabewert würde sich zusätzlich erhöhen. Zwar steigen in diesem Fall auch die übernommenen Aktiven (in Form der gekauften Maschine). Der Wert vermindert sich aber normalerweise bis zur Übergabe.
Achtung: Werden mit den Maschinen bereits Arbeiten auf eigene Rechnung ausgeführt, so liegt eine selbstständige Erwerbstätigkeit vor (inkl. Buchführungspflicht und Anmeldung SVA).
Fazit
Die erwähnten Fragestellungen könnten grösstenteils mit einem kurzen und unverbindlichen Gespräch mit einer Fachperson geklärt und Fehler damit vermieden werden.
Michael Walti, Agro Treuhand Region Zürich AG



