Fremdfinanzierung von Maschinen und Fahrzeugen
Beraterecke vom 30.06.2022
Fremdfinanzierung von Investitionen
Vorneweg muss festgehalten werden: Egal welche Finanzierungsform gewählt wird, eine Investition ist immer nur dann zu empfehlen, wenn sie auch aus betriebswirtschaftlicher Sicht Sinn macht. Es sollte daher immer geprüft werden, ob die Investition für den Betrieb einen Mehrwert darstellt. Kann die Maschine genügend ausgelastet werden? Steigert sie die Effizienz oder kann sie die Betriebsleiterin, den Betriebsleiter entlasten? Bringt die Maschine die gewünschte Rentabilität? Von einer Investition aus Gründen der Steuerersparnisse raten wir daher ab.
Bei einem Maschinenkauf sollte als erstes geprüft werden, ob eine Finanzierung aus Eigenmitteln möglich ist. Dies ist die kostengünstigste Variante, zudem gibt es keine versteckten Verpflichtungen und Kosten. Ist die Finanzierung aus Eigenmitteln nicht möglich, muss die Maschine fremdfinanziert werden. Die bekanntesten Formen sind dabei das Finanzierungsleasing und der Kredit mit festem Abzahlungsvertrag.
Der wichtigste Unterschied zwischen Leasing und Abzahlungsvertrag ist, dass bei einem Leasing das Eigentum immer beim Leasinggeber (z.B. Bank) bleibt. Nur wenn eine vertragliche Kaufoption besteht, kann der Leasingnehmer nach dem Ablauf des Leasings das Objekt zum vordefinierten Restwert in sein Eigentum übernehmen. Es muss somit sichergestellt werden, dass nach Ablauf des Leasings genügend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, damit das Objekt ausgelöst werden kann und das Eigentum auf den Leasingnehmer übergeht. Eine Finanzierung mittels Leasings birgt die Gefahr, dass bei finanziellen Schwierigkeiten während der Leasingdauer, das Objekt nicht veräussert werden kann, da sich dieses ja nicht im Eigentum des Leasingnehmers befindet. In diesem Fall ist eine vorzeitige Kündigung des Leasingvertrages immer mit sehr hohen Kosten verbunden, das Objekt geht zudem zurück an den Leasinggeber. Bei einem Leasing sind zudem die weiteren vertraglichen Bestimmungen (Pflicht zur Vollkasko-Versicherung, Service, etc.) zu beachten, welche versteckte Kosten darstellen können.
Beim Abzahlungsvertrag übernimmt der Käufer meist einen Teil des Kaufpreises als Anzahlung. Der Rest wird von der Bank vorfinanziert, durch den Käufer jährlich verzinst und in periodischen Raten abbezahlt. Das Eigentum geht grundsätzlich beim Kauf des Objektes auf den Käufer über, die Finanzierung wird mittels eines Konsumkredites gewährleistet. Je nach vertraglicher Ausgestaltung, kann sich der Kreditgeber aber über einen Eigentumsvorbehalt oder eine Rücknahmegarantie absichern. Gegenüber einem Leasing wird der Käufer aber weniger eingeschränkt. Die Zinse und somit die Gesamtkosten der Maschine dürften aber wohl höher sein als bei einem Leasing.
Eine allgemein gültige Regel, welche Finanzierungsform die beste ist, gibt es nicht. Dies ist von Fall zu Fall neu zu beurteilen. Wichtig ist, dass alle Vertragsaspekte berücksichtigt werden und man sich deren Bedeutung bewusst ist.

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