Einkauf in die Säule 3a ist neu im Nachhinein möglich
Seit dem 1.Januar 2025 gelten neue Regelungen bezüglich der privaten Vorsorgesäule 3a. Neu ist ein Einkauf («Lücke schliessen») im Nachhinein möglich.
Neben der obligatorischen AHV (Säule 1) und der für Selbstständige freiwilligen Pensionskasse (Säule 2) gibt es die freiwillige private Vorsorge der Säule 3a. Wer ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt, beispielsweise einen Gewinn in der Buchhaltung der Landwirtschaft versteuert, darf in die Säule 3a einzahlen. Entweder man ist einer Pensionskasse angeschlossen und kann den sogenannten «kleinen Beitrag» von aktuell bis zu Fr. 7258.00 an die Vorsorgestiftung überweisen oder man ist keiner Pensionskasse angeschlossen und kann maximal 20 Prozent des Einkommens, aber nicht mehr als Fr. 36288.00 einzahlen. Der Säule-3a-Beitrag kann in der Steuererklärung angegeben und voll in Abzug gebracht werden. Die Einkommenssteuer im Beitragsjahr wird somit verringert
Der Bezug der Säule 3a wird allerdings wieder separat als Kapitalbezug von Vorsorgegeldern mit einem im Vergleich zur Einkommenssteuer reduzierten Tarif besteuert. Neues ab der
Steuerperiode 2025
Neu kann man sich ab dem 1.Januar 2025 im Nachhinein mit dem «kleinen Beitrag» in die Säule 3a einkaufen. Der Einkauf in die Säule 3a ist erstmals ab dem Jahr 2026 möglich, da nur ab dem Jahr 2025 entstandene Lücken geschlossen werden können. Die Voraussetzungen sind, dass in beiden Jahren (Lückenjahr und Jahr des Einkaufs) ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt wird und der maximale Betrag im Jahr des Einkaufs bereits eingezahlt ist. Das bedeutet, wer einer Pensionskasse angeschlossen ist, muss zum Beispiel im Jahr 2026 den «kleinen Beitrag» voll einbezahlen, um die Lücke des Jahres 2025 auffüllen zu dürfen. Für Betriebsleitende ohne Pensionskasse bedeutet es aber auch, dass der volle «grosse Beitrag», also 20 Prozent des Einkommens, bereits einbezahlt sein muss, um eine Lücke zu schliessen. Pro Lückenjahr kann maximal der «kleine Beitrag» aufgefüllt werden, auch wenn die Lücke bei einer Person ohne Anschluss bei einer Pensionskasse deutlich höher wäre. Das gleiche Lückenjahr kann zudem nur ein einziges Mal aufgefüllt werden, auch wenn nicht die volle Lücke geschlossen wird. Dies ist bis zu 10 Jahre später möglich. Wenn ein Einkauf getätigt wird, müssen somit der Maximalbeitrag des Lückenjahrs und die in diesem Jahr getätigten Säule-3a-Beiträge bekannt sein, um die Lücke zu berechnen. Zudem muss der maximal «kleine Beitrag» des aktuellen Jahres bekannt sein, um zu eruieren, wie viel im Maximum nachbezahlt werden kann. Es ist auch möglich, sich nach dem Erreichen des Rentenalters in die Säule 3a einzukaufen, sofern ein AHV-pflichtiges Einkommen erzielt wird, also mehr als Fr.16800.00 (Rentenfreibetrag, Stand 2025). Nicht möglich ist ein Einkauf für ein Jahr, in welchem kein AHV pflichtiges Einkommen erzielt wurde. Ein Einkauf ist nach dem Bezug der Säule 3a nicht mehr möglich. Es ist auch nicht möglich, Lücken vor 2025 zu schliessen.

Personen, die die Vorsorge aufbessern oder Steuern sparen möchten, können sich in die Säule 3a einkaufen. Bild: ZBV
Für wen ist ein Einkauf sinnvoll?
Der Einkauf ist für folgende Personen sinnvoll:
- Personen mit dem Wunsch, die Vorsorge aufzubessern und Steuern zu sparen
- Selbstständigerwerbende mit schwankendem Ergebnis: In einem Jahr mit viel Einkommen kann für die letzten 10 Jahre wahlweise ein Jahr (frühstens das Jahr 2025) aufgefüllt werden
- Betriebseinkommen war bei der Hofübernahme tief, so dass nichts in die Säule 3a einbezahlt wird (erst ab 2025), und später kann pro Jahr ein Einkauf mit dem höheren Einkommen gemacht werden
- Wenn aus einem anderen Grund keine Säule-3a-Beiträge in einem Jahr eingezahlt wurden und man die Lücke schliessen will
Wie kauft man sich ab dem 1. Januar 2026 in die Säule 3a ein?
Ab dem 1.Januar 2026 kann ein schriftlicher Antrag bei der Säule-3a-Bankstiftung oder der Versicherungsgesellschaft eingereicht werden. Alternativ bieten einige Institute auch direkt die Beantragung und Einzahlung online an.
Für Fragen steht Ihnen das Team der AGRO-Treuhand Region Zürich AG gerne zur Verfügung.
Anne Michel, Agro Treuhand Region Zürich AG



