Digitaler Nachlass – mein Passwort lautet…
Wer seinen Nachlass regelt, denkt meist an Patientenverfügung oder Testament. Doch auch der digitale Nachlass gewinnt zunehmend an Bedeutung – und wird dennoch häufig vernachlässigt.
Patientenverfügung, Vorsorgeauftrag, Testament – wer diese Dokumente in guten Zeiten regelt, tut sich und seinen nahestehenden Menschen einen grossen Gefallen. Für Angehörige ist es eine enorme Entlastung, wenn wichtige Fragen frühzeitig geklärt sind und im Ernstfall klare Vorgaben bestehen. So lassen sich Unsicherheiten vermeiden und Entscheidungen im Sinne der betroffenen Person treffen.
Wenn Passwörter fehlen, entstehen Probleme
Was jedoch häufig vergessen geht, ist ein Bereich, der in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen hat: der digitale Nachlass. Dabei geht es nicht nur um Fotos oder persönliche Daten, sondern auch um ganz praktische und oft kostenrelevante Aspekte. So müssen gesetzliche Erben oder bevollmächtigte Personen in der Lage sein, laufende Verträge, Abonnemente, Versicherungen oder Mitgliedschaften zu verwalten und bei Bedarf zu kündigen. Gerade hier entstehen Probleme, wenn Zugänge fehlen oder keine Übersicht vorhanden ist.
Wenn der Zugriff fehlt, kann es teuer werden
Ein Knackpunkt sind die zahlreichen Aktivitäten im digitalen Raum. E-Mail Konten, Social-Media-Profile oder Online-Dienste werden im Alltag selbst verständlich genutzt, finden aber in Vollmachten oder Testamenten oft keine Beachtung. Das kann im Ernstfall zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Können kostenpflichtige Dienste mangels Zugriff nicht gekündigt werden, laufen die Gebühren weiter. Noch gravierender wird die Situation, wenn geschäftliche Aktivitäten betroffen sind und wichtige Daten oder Zugänge nicht auffindbar sind. Ohne entsprechende Informationen kann der Betrieb nicht weitergeführt oder geordnet abgeschlossen werden.

Das alles gehört zum digitalen Nachlass
Zum digitalen Nachlass zählen sämtliche Konten, Daten und Vermögenswerte, die eine Person im digitalen Raum hinterlässt, wie zum Beispiel:
– E-Mail-Konten– Social-Media-Profile (Instagram, Facebook)
– Zugänge für Online-Banking
– Cloud-Dienste (z.B. für die Aufbewahrung von Geschäftsdaten, Fotos)
– Kundenkonten bei Online-Shops
– Domains, Websites
– Lokal auf Endgeräten gespeicherte Daten (Smartphone, Laptop, Tablet)
Es empfiehlt sich deshalb, beim Regeln des Nachlasses eine detaillierte Übersicht zu erstellen. Eine solche Liste sollte sämtliche relevanten Konten und Dienste enthalten und idealerweise auch die notwendigen Zugriffsinformationen oder Hinweise dazu. So er halten bevollmächtigte Personen einen klaren Überblick und können im Bedarfsfall handeln.
Sensible Daten richtig aufbewahren und aktualisieren
So widersprüchlich es klingen mag: Am sichersten ist es oft, diese sensiblen Informationen nicht ausschliesslich digital, sondern in Papierform an einem geschützten Ort aufzubewahren. Ebenso wichtig ist es, die Angaben regelmässig zu überprüfen und zu aktualisieren. Schliesslich sollte eine Vertrauensperson über die Existenz dieser Übersicht informiert sein und wissen, wo sie im Ernstfall zu finden ist.
Maja Bachmann, AGRO-Treuhand Region Zürich AG
Bild: mit KI generiert



