Beim Erreichen des Rentenalters – was ist zu tun?
Der Einstieg in den neuen Lebensabschnitt beinhaltet einige Entscheidungen und administrative Hürden. Damit keine finanziellen Lücken und keine unerwarteten Steuerfolgen auftreten, ist eine frühzeitige Planung sinnvoll. Auf diese Punkte ist besonders zu achten.
Anmeldung AHV-Rente
Jeglicher Leistungsbezug bei einer Ausgleichskasse muss durch die Versicherten aktiv beantragt werden. Neurentner, die über geringe finanzielle Reserven verfügen, empfiehlt es sich, die Anmeldung bereits 5 bis 6 Monate vor dem Rentenbeginn einzureichen. Damit wird sichergestellt, dass die Rente rechtzeitig ausbezahlt wird. Bei zu später Anmeldung erfolgt jedoch eine Nachzahlung der Renten ab Rentenbeginn. Ein besonderes Augenmerk auf Fristen sollte hingegen bei einem flexiblem Rentenbezug gerichtet werden. Wer vor dem ordentlichen Rentenalter pensioniert werden möchte, muss die Anmeldung spätestens am letzten Tag des Monats vor dem gewünschten Rentenbeginn einreichen. Ein Aufschub der Rente muss bis spätestens ein Jahr nach Entstehung des ordentlichen Rentenanspruchs geltend gemacht werden (Beispiel: ein Mann, welcher am 15.05.1959 geboren wurde, muss den Aufschub via Anmeldung bis am 31.05.2025 eingereicht haben). Die Rentenreform «AHV 21», die per 01.01.2024 in Kraft trat, hat den Bezug der Altersrente nochmals flexibler gestaltet. So sind beispielsweise auch Teilbezüge möglich. Hier verweisen wir auf das Merkblatt 3.04 «Flexibler Rentenbezug». Im Übrigen werden die Änderungen im Rahmen der AHV-Reform an dieser Stelle in einem Monat kommuniziert.
Berufliche & gebundene Vorsorge
Bezüglich der 2. Säule ist die entscheidende Frage, ob der Bezug als Rente oder Kapital erfolgen soll. Diese Entscheidung hängt dabei zu einem grossen Teil von persönlichen Faktoren ab, wie beispielsweise der Frage, wie gut mit Geld umgegangen werden kann oder der Fähigkeit, das bezogene Kapital sinnvoll anzulegen. Aus Steuersicht ist der Kapitalbezug im Normalfall als günstiger zu beurteilen. Wichtig ist hier vor allem, dass in den letzten 3 Jahren vor dem Kapitalbezug kein Einkauf erfolgt ist. Dies würde zu einer Aufrechnung des Abzugs im entsprechenden Jahr führen, was häufig hohe Nachzahlungen an Steuern zur Folge hat. Der Kapitalbezug ist der Agrisano Prevos bis spätestens 1 Monat vor dem Erreichen des Referenzalters zu melden. Ansonsten wird automatisch die Rente ausgerichtet. Ein Vorbezug der Rente der 2. Säule kann bereits ab Alter 58 erfolgen, die Weiterführung bis Alter 70 ist mit einem Erwerbseinkommen möglich.
«Die Staffelung der Kapitalbezüge der 2. & 3. Säule ist aus Steuersicht sinnvoll.»
Die häufig erwähnte Staffelung der Kapitalbezüge der 2. & 3. Säule ist aus Steuersicht sinnvoll. Die Steuerprogression ist jedoch häufig nur bei der Bundessteuer ein Thema. Die Senkung der Kapitalbezugssteuer durch den Kanton Zürich im Jahr 2022 hat zur Folge, dass der minimale Steuersatz der Staats- und Gemeindesteuer bis zu Bezügen von ca. 420’000.-/Jahr (ledig), respektive Fr. 760’000.- (verheiratet) angewendet wird. Bei der Bundessteuer sind die Steuerfolgen bis zu Kapitalbezügen von ca. Fr. 100’000.- äusserst minim. Der Spareffekt bei einer Staffelung von beispielsweise zwei 3a-Konten von je Fr. 50’000.- ist also vernachlässigbar.
Aus Steuersicht ist im Normalfall der Kapitalbezug gegenüber der Rente als günstiger zu beurteilen. Bild: Adobe Stock
Betriebsaufgabe/ Verpachtung
Die Altersgrenze von 65 Jahren der Direktzahlungsverordnung führt häufig dazu, dass Betriebsleiter ohne Nachfolger ihre Nutzfläche ab Alter 66 verpachten. Da der Betrieb zu diesem Zeitpunkt meist noch Geschäftsvermögen darstellt und damit latente Steuerfolgen aufweist, raten wir Ihnen in diesem Fall zu einer Steuerberatung bei einem Treuhänder. Idealerweise erfolgt diese bereits einige Jahre vor dem Erreichen des Rentenalters.
AGRO-Treuhand Region Zürich AG
Michael Walti