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- Veröffentlicht: Freitag, 19. Dezember 2014 12:00
Richtzahlen 2014
Auch in diesem Jahr sollen Ihnen die Richzahlen trotz fehlendem Platz im Zürcher Bauer nicht vorenthalten werden.
Auch in diesem Jahr sollen Ihnen die Richzahlen trotz fehlendem Platz im Zürcher Bauer nicht vorenthalten werden.
Wie jedes Jahr kurz vor Weihnachten, stehen wieder die Abrechnungen unter Berufskollegen an. Ob Maschinen, Futter, Düngemittel oder geleistete Arbeiten, alles ist aufzuführen und zu bewerten. Bei den Maschinenkosten empfehlen wir,
Das Angebot an Poststellen wird immer kleiner und Bankfilialen sind nicht in jedem Dorf vorhanden. Zudem drängen die meisten Kreditinstitute darauf, dass ihre Kunden den Zahlungsverkehr möglichst elektronisch abwickeln.
Die Kürzung der Direktzahlungen (DZ) aufgrund zu hohem Vermögen oder zu hohem Einkommen existiert immer noch. Sie beschränkt sich jedoch auf die Übergangsbeiträge.
Die Kürzungen erfolgen:
Stehen bei einem Landwirt grössere Investitionen an, fragt er sich meist, ob sich eine freiwillige Unterstellung möglicherweise lohnen könnte. Diese Frage kann so nicht generell beantwortet werden. Folgende Punkte sind in der Regel entscheidend:
Man kann den eigenen Mist führen und auf die eigenen oder fremden Felder ausbringen. Man kann fremden Mist führen und auf die eigenen Felder ausbringen oder auch auf fremde Felder. Alles kein Kunststück – sollte man jedoch Mehrwertsteuer pflichtig sein, wird selbst Mist führen zur Kür.
Regelmässig werden Steuerveranlagungen über die Kantonsgrenzen gegenseitig überprüft. So zum Beispiel musste ein Zürcher Getreidebauer nachweisen, dass er die Strohzahlung von einem Toggenburger Bauer ordnungsgemäss in der Buchhaltung erfasst und somit auch versteuert hat.
Neu ab 1. Januar 2014 haben die Ehegatten bereits im Heiratsjahr eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen. Das heisst, die Ehegatten werden neu bereits im Jahr der Heirat rückwirkend für die ganze Steuerperiode gemeinsam besteuert.
Wer eine berufsorientierte Aus- oder Weiterbildung absolviert, kann ab 2016 maximal 12‘000 Franken pro Jahr von den Steuern abziehen. Dies beschloss der Bundesrat am 16. April 2014.
In einer elektronischen, landwirtschaftlichen Buchhaltung wird Ihnen jedes Jahr die Schlüsselgrösse der „Eigenkapital-Bildung“ des Betriebes errechnet.
Kurz definiert, handelt es sich um